Das Familien- und Erbrecht sind eng miteinander verknüpft. In unserer Beratung berücksichtigen wir deshalb beide Rechtsbereiche und erarbeiten auf die persönlichen Bedürfnisse unserer Klientinnen und Klienten zugeschnittene Lösungen.
Im Familien- und Erbrecht erbringen wir insbesondere die folgenden Dienstleistungen:
Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsrecht:
- Eheverträge
- Konkubinatsverträge
- Vermögensverträge für eingetragene Partnerschaften
- Güterrechtliche Inventare
- Vorsorgeaufträge
Erbrecht:
- Erbverträge
- Testamente
- Abtretungen auf Rechnung künftiger Erbschaft
- Nachlassplanung
- Nachlassinventare (Steuer-, Erbschafts- und öffentliche Inventare)
- Eröffnungen von Erbverträgen und Testamenten
- Erbenscheine
- Nachlassverwaltung, Willensvollstreckung
- Erbteilungsverträge