Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsverträge / erbrechtliche Gestaltungen

Das Familien- und Erbrecht sind eng miteinander verknüpft. In unserer Beratung berücksichtigen wir deshalb beide Rechtsbereiche und erarbeiten auf die persönlichen Bedürfnisse unserer Klientinnen und Klienten zugeschnittene Lösungen.

Im Familien- und Erbrecht erbringen wir insbesondere die folgenden Dienstleistungen:

Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsrecht:

  • Eheverträge
  • Konkubinatsverträge
  • Vermögensverträge für eingetragene Partnerschaften
  • Güterrechtliche Inventare
  • Vorsorgeaufträge

Erbrecht:

  • Erbverträge
  • Testamente
  • Abtretungen auf Rechnung künftiger Erbschaft
  • Nachlassplanung
  • Nachlassinventare (Steuer-, Erbschafts- und öffentliche Inventare)
  • Eröffnungen von Erbverträgen und Testamenten
  • Erbenscheine
  • Nachlassverwaltung, Willensvollstreckung
  • Erbteilungsverträge
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