Als Notare des Kantons Bern üben wir unabhängig und auf eigene Verantwortung einen freien, wissenschaftlichen und öffentlichen Beruf aus. Das bernische Notariatsgesetz überträgt uns die Aufgabe der öffentlichen Beurkundung, welche wir unter gleichmässiger Wahrung der Interessen unserer Klientinnen und Klienten erfüllen. Als Organ der sogenannten «freiwilligen Gerichtsbarkeit» ist unsere Tätigkeit namentlich darauf ausgerichtet, durch eine sorgfältige und einzelfallgerechte Beratung (inklusive der daraus folgenden Abfassung unserer Urkunden), rechtlichen Konflikten vorzubeugen.
Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert einerseits eine fundierte juristische Ausbildung (welche sowohl einen universitären Hochschulabschluss wie auch einen praktischen Teil beinhaltet), andererseits sind wir auf das Vertrauen unserer Klientinnen und Klienten angewiesen.
Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für schuldhaft verursachte Schäden. Zudem unterliegen wir der Aufsicht durch die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) und unser Büro wird jährlich durch den Verband bernischer Notare revidiert, wobei namentlich die Einhaltung der Berufsvorschriften sowie die Buchhaltung überprüft werden.
Für die öffentliche Beurkundung sind unsere Gebühren in der Verordnung über die Notariatsgebühren gesetzlich festgelegt. Die weiteren Kosten setzen sich aus einem Honorar für nebenberufliche Tätigkeiten sowie dem Auslagenersatz zusammen. Mehr zu den Gebühren und Honoraren finden Sie hier.